Bestattungen
Selbstverständlich stehen wir den Angehörigen auch in weiteren Belangen bei. Die Angehörigen werden gebeten, sich innerhalb von zwei Arbeitstagen mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung beim Bestattungsamt zu melden.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Wegleitung Angehörige (PDF, 55.57 kB) | Download | 0 | Wegleitung Angehörige |
Merkblatt Steueramt steuerrechliche Fragen (PDF, 87.22 kB) | Download | 1 | Merkblatt Steueramt steuerrechliche Fragen |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 052 304 15 15 | kanzlei@flaach.ch |