Quellensteuerpflichtig sind in der Schweiz wohnhafte ausländische Arbeitnehmer ohne fremdenpolizeiliche Niederlassungsbewilligung C, die eine unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, den Quellensteuerpflichtigen mittels dem Quellensteuertarif den entsprechende Betrag am Einkommen abzuziehen.

Die Abrechnung erfolgt über das Kantonale Steueramt Zürich, Abt. für Quellensteuer, , 8090 Zürich.

Über die richtige Tarifeinstufung, sowie Formulare finden Sie beim Kantonalen Steueramt Zürich, Abt. Quellensteuer, Bändliweg 21, 8090 Zürich Link: Quellensteuer

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