Hundeverabgabung
Für jeden in der Gemeinde gehaltenen Hund muss der/die Halter/in eine Abgabe von Fr. 150.00 entrichten. Diesen Betrag stellt die Gemeinde den Hundehaltern, welche ihren Hund bereits bei der Gemeinde registriert haben, jährlich in Rechnung. Sollten Sie mit der Rechnung nicht einverstanden sein, da Ihr Hund z.B. im Laufe des Jahres gestorben ist oder Sie einen zusätzlichen Hund halten, so bitten wir Sie, uns dies umgehend mitzuteilen.
Mutationen wie Telefonnummer, Mailadresse, Hundename, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes können Sie als Hundehalter/in direkt im AMICUS (www.amicus.ch) via Ihrem Account melden/mutieren. Adressänderungen sind der Gemeinde innerhalb von 10 Tagen nach dem Umzug zu melden.
Weitere Informationen zu den Theoriekursen, zur praktischen Hundeausbildung oder zur neuen Hundegesetzgebung finden Sie unter diesem Link.
Wir bitten Sie, uns jeweils nach Abschluss einer Ausbildung eine Kopie der Kursbestätigung abzugeben.
Zugehörige Objekte
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Hundehalterbroschure.pdf (PDF, 407.4 kB) | Download | 0 | Hundehalterbroschure.pdf |
FAQ_Hunde_def_2017.pdf (PDF, 258.03 kB) | Download | 1 | FAQ_Hunde_def_2017.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 052 304 15 15 | kanzlei@flaach.ch |